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   BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92   

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https://dejure.org/1992,8892
BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92 (https://dejure.org/1992,8892)
BFH, Entscheidung vom 01.09.1992 - VII B 138/92 (https://dejure.org/1992,8892)
BFH, Entscheidung vom 01. September 1992 - VII B 138/92 (https://dejure.org/1992,8892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, weil dieser sich vor Verfahrensende eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92
    Ein Grund, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann nicht darin gesehen werden, daß sich der Berichterstatter eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat und er den Hinweis auf seine Rechtsmeinung mit der Empfehlung verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148f., BStBl II 1985, 555, und vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39).
  • BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92
    Ein Grund, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann nicht darin gesehen werden, daß sich der Berichterstatter eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat und er den Hinweis auf seine Rechtsmeinung mit der Empfehlung verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148f., BStBl II 1985, 555, und vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39).
  • BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98

    Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage

    Um keine Besorgnis der Befangenheit des Richters zu begründen, bedarf es aber bei Meinungsäußerungen nicht etwa stets eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß es sich um eine lediglich vorläufige, persönliche Meinung handelt (BFH-Beschluß vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256).
  • BFH, 25.01.1996 - X B 130/95

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Hinweise auf

    Den richterlichen Meinungsbekundungen müssen indes nicht stets und ausnahmslos ausdrückliche salvatorische Klauseln etwa des Inhalts beigefügt werden, es bleibe nicht nur die Entscheidung des Spruchkörpers vorbehalten, sondern auch die eigene Auffassung stehe unter dem Vorbehalt besserer Rechtserkenntnis (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; in BFH/NV 1995, 526, 528; vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235).
  • BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95

    Anforderungen an die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Selbst bei Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises des Richters darauf, daß seine Äußerung auf einer lediglich vorläufigen (persönlichen) Meinungsbildung beruhe, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der Berichterstatter hätte sich bereits endgültig fest gelegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526).
  • BFH, 12.12.1996 - VII B 137/96

    Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit bei einer auf vorläufigen

    Insbesondere hat auch der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256), daß die auf erkennbar vorläufiger Einschätzung beruhende richterliche Empfehlung, eine Klagerücknahme zu erwägen, noch kein berechtigtes Bedenken erwecken kann.
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